Die GDG ist sachkundiger Aufzugswärter
Durch die Erlangung des Sachkundennachweis für die Tätigkeit als Aufzugswärter sind unsere Mitarbeiter befähigt Aufzugsanlagen sowohl außer als auch in Betrieb zu nehmen, auf technische Störungen zu prüfen und eine sachgerechte Personenbefreiung nach §12 Abs. 4 BetrSichV durchzuführen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für jeden Aufzugsanlagen-Standort ein seperater Sachkundenachweis erlangt werden muss.